UVV-Prüfung von Sieb- & Brechanlagen​gemäß BetrSichV §14 und TRBS1203-1201

Die Grundlagen für unsere UVV-Prüfung Sieb-u. Brechanlagen sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 bzw. 1203 festgeschrieben. Durch unseren Service sind wir jederzeit in der Lage, bei jeder Sieb- und Brechanlage

eine UVV Prüfung- und Abnahme durchzuführen. Wir können diese Prüfung bei uns in der Werkstatt oder

bei Ihnen vor Ort durchführen.