„UVV“ ist eine Abkürzung des Begriffes „Unfallverhütungsvorschriften“. Die Unfallverhütungsvorschriften verpflichten jedes Unternehmen verbindlich, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz für alle gesetzlich versicherten Mitarbeiter gemäß festgeschriebenen Kriterien zu gewährleisten. Seit 1. Mai 2014 werden die UVV als DGUV Vorschriften bezeichnet, wobei „DGUV“ für „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ steht. Ursächlich für diese Umbenennung war die Zusammenführung verschiedener Vorschrifts-Konglomerate u. a. der Berufsgenossenschaften und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Ziel war dabei eine übersichtlichere, weil einheitliche Gestaltung der Vorschriften unter dem Dach der DGUV. Aktuell umfassen die DGUV Vorschriften 84 Einzelvorschriften, die auf der Website der DGUV im Bereich „Publikationen“ öffentlich einsehbar sind. Dort werden unterschiedlichste Thematiken und Einsatzbereiche abgedeckt. Ihnen allen gemein: Stets stehen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Mittelpunkt. UVV und DGUV (Vorschriften) werden heute vielfach synonym verwendet. Die rechtliche Grundlage für UVV und DGUV Vorschriften: Das Siebte Sozialgesetzbuch spricht den Unfallversicherungsträgern das Recht zu, unter bestimmten Voraussetzungen und nach entsprechenden Genehmigungsprozessen bindende Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.
Das erste Unfallversicherungsgesetz stammt aus dem Jahr 1884 und erlaubte Berufsgenossenschaften bereits, verbindliche Unfallverhütungsvorschriften zu formulieren und deren Einhaltung zu kontrollieren. Heute sollen die UVV zur Unfallprävention beitragen, indem sie dabei helfen, potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig und systematisch zu erkennen und zu beheben. Zu den Pflichten von Arbeitgebern gehört sowohl die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes als auch der UVV. Damit einher gehen regelmäßige Risikobewertungen und Prüfprozesse.
Arbeitsmittel wie technische Geräte und Fahrzeuge erleichtern nicht nur
viele Arbeitsprozesse, sondern stellen auch potenzielle Gefahrenquellen für ihre Anwender dar. Aus diesem Grund sind sie wichtiges Thema der UVV im Speziellen und der Unfallprävention im Allgemeinen. Mit DGUV Vorschrift 70 widmet sich eine eigene Vorschrift dem Themenkomplex „Fahrzeuge“ und dem ordnungsgemäßen und risikoarmen Umgang mit ihnen. Auf 56 Seiten geht es hier detailreich um den Bau und die Ausrüstung von Fahrzeugen sowie ihren Betrieb, wobei eine große Zahl sicherheits- und gesundheitsrelevanter Themen in Form nachvollziehbarer Vorschriften festgehalten wird.
Grundsätzlich gilt: Die UVV bzw. DGUV Vorschriften sind rechtlich bindend – und erfüllen unabhängig von ihrer Verbindlichkeit einen wichtigen Zweck. Jedem Arbeitgeber und jeder Arbeitgeberin sollte daran gelegen sein, die Gesundheit und Sicherheit seiner bzw. ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bestmöglich zu schützen. Die Einhaltung der UVV und die Durchführung vorgesehener Prüfungen sind außerdem Voraussetzung für uneingeschränkte Leistungen der Versicherung im Falle von Unfällen. Wer sich nicht selbst durch den „Vorschriften-Dschungel“ kämpfen möchte, ist gut beraten, sich kompetente Unterstützung zu suchen.