UVV-Prüfung DGUV Vorschrift 70

Eines der wichtigsten Regelwerke im Fuhrparkbereich ist die DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge. In dieser Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind alle Vorschriften für die Sicherheit am Arbeitsplatz, zusammengefasst. Fahrzeuge sind laut Definition alle maschinell angetriebenen und nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhänger. Die DGUV Vorschrift 70 regelt dabei alle wesentlichen Themenbereiche, die für eine betriebliche Nutzung von Fahrzeugen von Bedeutung sind. Dazu zählen neben Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge auch deren sicherer Betrieb und die Prüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit zudem werden Hinweise zur Anordnung von Ordnungswidrigkeiten gegeben.

 

Die Vorschrift gilt für alle Arten von Fahrzeugen und deren Anhänger, egal ob Pkw oder Lkw die nicht an Schienen gebunden sind und schneller als 8 km/h fahren. Auch Spezialfahrzeuge, wie sie bei Feuerwehr oder Krankentransport zum Einsatz kommen, fallen unter die Vorschriften der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge.