Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo)

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen,  Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.

 

Unser Service-Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten sind.

 

Seine Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält. Zudem fertigt er die sogenannten „Unterlage“ an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.

 

Unsere Koordinatoren im Sinne der RAB 30 verfügen über

mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung oder Ausführung von Bauvorhaben.