UVV-Prüfung Containern, Kipp- und Absetzbehältern gemäß DGUV Regel 114-010 & DGUV Regel 114-011

Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter im Sinne der DGUV Regel sind Behälter für:

 

- Abgleitkipper

- Abrollkipper

- Absetzkipper

- Absetzkippmulden

- Hubkipper

- Seitenlader

- Radladerboxen

 

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass austauschbare Kipp- und Absetzbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.