UVV-Prüfung DGUV Vorschrift 68

Flurförderzeuge, Hubwagen und Hochhubwagen sind gemäß der DGUV Vorschrift 68 regelmäßig und mindestens jährlich durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen. Ebenso ist unabhängig vom Flurförderzeug, jedes Anbaugerät jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen.