Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter in Ihrem Betrieb nach den Richtlinien der
DGUV 100-500 / 308-001 / 301-005 / 308-008 / 308-009
Grundlage ist Ihre Gefährdungsbeurteilung
Hintergrund:
Durch unsachgemäße Bedienung von Baumaschinen, Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen und Flurförderzeugen entsteht die Gefahr von Unfällen und Schäden. Die Vorschriften und Hinweise der Maschinenhersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher einzuhalten.
Jeder der eine Baumaschine, Hubsteiger oder eine Stapler bedient ist dementsprechend zu schulen und zu unterweisen.
Die richtige Bedienung der Maschinen ist Grundlage für eine hohe Effizienz und Qualität der Arbeit.
Rechtliche / Grundlagen:
DGUV Grundsätze 301-005, 308-001, 308-008, 308-009, 308-008 Arbeitsschutzgesetz und der BetrSichV.
Theoretischer Teil:
Individuelle Themen bezogen auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung
Unterweisung in den neusten Richtlinien
Inhalt:
- Grundlagen des Arbeitsschutz
- rechtlichen Vorschriften
- besonderen Gefahren
- Störungen erkennen
Praktischer Teil:
Maschinenbezogene Kenntnisse über:
- Bedienung der Baumaschinen oder Flurförderzeuge
- Anlegen von Sicherheitsausrüstung
- die Bedienungsanleitung
- Arbeits- und Fahrsicherheit
- das Erkennen und Verhalten bei Störungen und Unfällen
- das Heben von Lasten
- Standsicherheit und Gefahrenbereiche
- die Wartung und Pflege
Sie haben noch Fragen? Dann schreib uns einfach per Mail oder rufen Sie uns an.
Damit Sie als Unternehmen Ihrer Pflicht zur Schadenprävention nachkommen, kann die Zertifizierung Ihrer Mitarbeiter sowohl Inhouse bei Ihnen vor Ort auch als in unseren Seminarräumen stattfinden.
Zielsetzung: Unsere Teilnehmer erhalten eine Vielzahl von Impulsen und direkt anwendbaren Methoden, um Ihre Zeit bewusster und effizienter einzusetzen.
Sprechen Sie uns einfach an!
Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein Angebot.