Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter im Sinne der DGUV Regel sind Behälter für:
- Abgleitkipper
- Abrollkipper
- Absetzkipper
- Absetzkippmulden
- Hubkipper
- Seitenlader
- Radladerboxen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass austauschbare Kipp- und Absetzbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.