1
Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Aufträge von Dienstleistungen aller Art, soweit
nicht schriftlich ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart werden. Abweichende
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers liegen dem Vertragsverhältnis nicht zu Grunde.
2
Die Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers werden gewissenhaft und möglichst
genau aufgestellt, Sie sind jedoch freibleibend und unverbindlich, solange sie nicht durch schriftliche
Bestätigung rechtsverbindlich erklärt werden. Gleiches gilt auch für erstellte Preislisten.
Mündliche, fernmündliche, fernschriftliche und telegraphisch erstellte Auftrage werden nur auf Gefahr
des -Auftraggebers ausgeführt. An- und Abfahrten werden laut Angebot/Aufwand berechnet.
Schaden und Kosten, die durch eine fehlerhafte, ungenaue oder
unvollständige -Auftragserteilung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und müssen von
diesem dem Auftragnehmer ersetzt werden.
3
Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, von der vollständigen Erfüllung des Auftrages
zurückzutreten, sofern sich herausstellen sollte, dass der Auftrag nicht in der vorgesehenen Art und
Weise oder nur zu erheblich -höheren Kosten als dem vereinbarten Preis durchgeführt werden kann
Vor Ausführung des Rucktritts hat der Auftragnehmer zunächst dem Auftraggeber ein
Änderungsangebot unter Hinweis auf sein Rücktrittsrecht zu -unterbreiten.
4
Die vom Auftragnehmer angebotenen und bestätigten Preise basieren auf den zurzeit bekannten
Kostenverhältnissen. Wenn sich diese Kostenverhältnisse so verändern, dass die Kalkulationsbasis
dadurch entscheidend beeinflusst wird, behalt sich der Auftragnehmer eine Angleichung der Preise für
solche Leistungen vor, die -später als 4 Monate nach Vertragsabschluss ausgeführt werden sollen.
5
Für Mangel der Leistungen des Auftragnehmers haftet dieser nur in der Weise, dass er kostenlose
Nacharbeit (Mangelbeseitigung) schuldet. Dem Auftraggeber bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei
Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängig-machung dar
Vertrages zu verlangen,
Alle Schadenersatzansprüche, die nicht auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sind ausgeschlossen.
6
Die Zahlung ist nach 14 Tagen ohne jeden Abzug fällig, Für die Zahlungsfälligkeit gilt der Tag der
Rechnungs-legung, Eine Aufrechnung mit anderen bestehenden Forderungen des Auftraggebers ist
ausgeschlossen. Im Falle des Zahlungs-verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank, mindestens aber 7 %.
zuzüglich der entstandenen Mahnkosten zu berechnen, sofern nicht der Schuldner den Nachweis
führt dass ein Schaden nur in wesentlich niedriger Höhe durch seinen Verzug entstanden ist, Schecks
und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
7
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Enger, soweit der Auftraggeber
Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Dieses gilt auch für das Mahnwesen. Im Falle einer zum
Zwecke des Inkassos erfolgten Abtretung an eine Inkassostelle ist der Sitz der Inkassostelle
maßgeblich
8
Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.